Allgemeine Infos

Für die Buchung unserer Tennisplätze nutzen wir das Online Buchungssystem „eBuSy 8“. Das System kann über die Adresse https://stk-garching.ebusy.de/ oder den rechts stehenden Button erreicht werden. Das Buchungssystem steht allen registrierten Nutzern, d.h. allen Mitgliedern der Abteilung Tennis des STK Garching e.V. zur Verfügung. Auch Gäste können das Tool für die Buchung von Hallenplätzen nutzen.

Die Spiel- und Platzordnung findest du im Buchungstool, oder auch im unten stehenden Button.

Die aktuelle Preisliste für Buchungen der Frei- und Hallenplätze für Mitglieder und Gäste findet ihr weiter unten. Falls es noch Fragen geben sollte, scrolle runter und schaue dir die häufigsten Fragen (FAQs) mitsamt der Antworten in der Übersicht an.

Aktuelle Preisliste

FAQ’s

Für Mitglieder

Für die Nutzung des Systems ist zunächst zwingend eine E-Mailadresse notwendig und sollte, wenn noch nicht mit dem Mitgliedsantrag geschehen, dem Clubmanagement mitgeteilt werden.

Alle Mitglieder werden anschließend automatisch vom Verein für das Tool registriert und erhalten hierzu auch entsprechende Bestätigungsmails. Bitte also nicht selbst noch einmal registrieren. Nur das vom STK erstellte Konto enthält die Mitglieder-Vorzugskonditionen bei der Platzbuchung.

Registrierte Nutzer können sich im Tool durch Klick rechts oben auf Login (mobil: auf das Tür-Icon rechts oben) einloggen.

Nach dem ersten Login bitte das Passwort ändern und das Profil vervollständigen.

Zur Buchung klickt man im Tool links oben auf das gewünschte Buchungsmodul. Mit Datum wählt man zunächst den Tag aus, an dem man reservieren möchte. Dann kann man mit dem Mauszeiger einfach auf die gewünschte Spielzeit klicken.

Schritt 1 – Buchungsart wählen

Nachdem auf einen Platz geklickt wurde kann zwischen Einzel und Doppel ausfgewählt werden.
Schritt 2 – Buchungsdetails
Neben der Buchungsdauer und dem Platz können hier noch die Mitspieler ausgewählt werden.
Schritt 3 – Mitspieler auswählen
Neben Gästen und Spielpartnersuche können auch direkt Mitglieder per Namenssuche gewählt werden.
Gast

Achtung hier entstehen Kosten.

Spielpartner gesucht

Hier können sich andere Mitglieder dazu buchen. Dazu wird vom Mitspieler der Persönliche Code benötigt.

In Schritt 4 kann z.B. noch ein Kommentar hinterlassen werden. Der Hauptbucher erhält anschließend eine E-Mail in der die Teilnahme bestätigt oder abgelehnt werden kann.

Spieler suchen

Über die Texteingabe können alle Mitglieder gefunden und als Spielpartner eingetragen werden.

Analog der Buchung für Freiplätze, aber erstens oben links auf Hallenplätze klicken.

Wie Viele Buchungen kann ich im Voraus tätigen?
Die Anzahl pro Mitglied ist auf eine (1) Vorausbuchung begrenzt.

Welchen Fristen bei der Vorausbuchung gibt es?
Bis 10:00 Uhr können Plätze bereits am Vortag gebucht werden. Ab 10:00 Uhr kann frühestens 3 Stunden vor Spielbeginn gebucht werden.
Für die Buchung am Vortag gilt, dass ein Platz frühestens 15 Stunden vor Spielbeginn belegt werden kann. D.h. man kann bereits um 17:00 Uhr einen Platz für den nächsten Tag um 8:00 Uhr buchen.
Allerdings ist eine Buchung erst unter bestimmten Voraussetzungen gültig (siehe auch ungültige Buchungen).

Wie lange kann ich pro Buchung spielen?
Eine Buchung kann eine Dauer zwischen 30 und 120 Minuten haben. Endet die Buchung jedoch nach 15:00 Uhr so reduziert sich die maximale Buchungsdauer auf 60 Minuten.

Wieviele Spieler müssen pro Buchung gemeldet sein?
Bei Aufschlagtraining reicht die Buchung durch den Hauptbucher.
Bei Einzel müssen zwei Spieler gemeldet sein.
Bei Triple müssen drei Spieler gemeldet sein.
Bei Doppel müssen vier Spieler gemeldet sein.

Kann ich eine zweite Buchung parallel durchführen?
Parallele Buchungen sind nicht möglich. Dies wird auch bereits implizit durch die Anzahl der Vorausbuchungen begrenzt.

Warum ist meine Buchung ungültig
Wenn bei einer Einzel- oder Doppelbuchung nicht die erforderliche Anzahl an Spielern gemeldet ist, so ist die Buchung ungültig. Das hat zur Folge, dass die Buchung 15 Minuten vor Spielbeginn gelöscht wird. Der Platz kann dann durch andere Mitglieder gebucht werden.

Wie kann ich meine Buchung stornieren?
Buchungen von Einzel und Doppel können bis 1 Stunde vor Spielbeginn storniert werden. Andernfalls muss die Buchung wahrgenommen werden.
Buchungen von Training, Turnieren und Medenspiele können jederzeit von den berechtigten Mitgliedern storniert werden.

Warum kann ich nur eine Stunde buchen?
Oberstes Ziel ist es, dass jedes Mitglied das Tennis spielen möchte, dazu auch die Gelegenheit erhält. Durch die Einschränkung soll genau dies gewährleistet werden.
Abgesehen davon kann eine Buchung deren Spielende vor 15 Uhr auch bis zu zwei Stunden sein. Wenn Mitglieder länger spielen wollen so ist nach Ablauf der Buchung eine neue Buchung zu setzen.

Wann kann ich eine zweite Buchung durchführen?
Derzeit (Stand 12.05.2020) kann ein Mitglied nur in einer Buchung auftauchen. Falls nach einer Buchung weitergespielt werden soll, ist nach Ablauf der gültigen Buchung eine weitere Buchung durchzuführen.

Mein Spielpartner ist ausgefallen. Was kann ich tun?
Generell bitten wir in einer solchen Situation rechtzeitig die Buchung entsprechend anzupassen!
Eine kurzfristige Änderung ist zu vermeiden. Sollte es jedoch nicht anders gehen so bitten wir um eine E-mail an tennis@stk-garching.de mit Angaben zu Buchungskorrektur.

Wie kann ein anderes Mitglied als Spielpartner melden?
Bis eine Stunde vor der Buchung kann in den Buchungsdetails die Wahl der Spielpartner bearbeitet werden.

Mitglieder können mit Gästen spielen und buchen den Platz ebenfalls über das Buchungstool. Als Spielpartner wird während des Buchungsvorgangs „Gast“ ausgewählt. Bei mehreren Gästen muss jeder Gast angelegt werden.

Gastgebühr
Die Gastgebühr wird über die folgenden drei Regeln errechnet:

  • 1) Für jeden einzelnen Gast sind pro Stunde 10 EUR fällig.
  • 2) Der maximal zu zahlende Betrag pro Platz und Stunde darf 20 EUR nicht überschreiten.
  • 3) Bei Trainingsstunden mit einem Gast ohne weitere Mitspieler ist der Gesamtbetrag von 20 EUR pro Stunde zu entrichten.

Die Gastgebühr ist abhängig von der Buchungsdauer. d.h. wird ein Platz nur eine halbe Stunde gebucht, so reduziert sich die Gastgebühr auf die Hälfte.

Beispiel 1 – Einzel mit Gast
Das Mitglied M bucht einen Platz (Einzel) für 90 Minuten mit dem Gast G.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei 1,5 Stunden ergibt sich:
1,5 h * 10,00 €/h = 15,00€

Beispiel 2 – Doppel mit zwei Gästen
Das Mitglied M1 bucht einen Platz (Doppel) für 90 Minuten mit zwei Gästen G1 und G2 und dem Mitglied M2.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei 1,5 Stunden und zwei Gästen ergibt sich:
1,5 h * 10,00 €/h *2 Gäste = 30,00€

Beispiel 3 – Doppel mit drei Gästen
Das Mitglied M1 bucht einen Platz (Doppel) für 90 Minuten mit drei Gästen G1, G2 und G3.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei drei Gästen greift jedoch Regel 2, wonach effektiv nur zwei Gäste abgerechnet werden. Bei 1,5 Stunden wird daher mit zwei statt drei Gästen gerechnet und es ergibt sich:
1,5 h * 10,00 €/h *2 Gäste = 30,00€

Beispiel 4 – Trainerstunde eines Gastes
Der Trainer T bucht eine Trainerstunde mit dem Gast G. Der Gast spielt alleine mit dem Trainer.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Da der Gast jedoch alleine ist, erhöht sich die Gebühr auf 20 EUR pro Stunde:
1 h * 20,00 €/h = 20,00€
Beispiel 5 – Trainerstunde Mitglied mit Gast
Der Trainer T bucht eine Trainerstunde mit dem Gast G und dem Mitglied M
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast:
1 h * 10,00 €/h = 10,00€
Freiplätze:

Die Buchung von Freiplätzen ist für Mitglieder kostenlos (sind über den Mitgliedsbeitrag bereits abgedeckt).

Hallenplätze (Einzelstunden und Abos):

Die Preise der Hallenplätze finden sich auch direkt im Buchungstool für das jeweilige Datum und der Uhrzeit. Mitglieder erhalten im eingeloggten Bereich die Sondertarife A (siehe unten). Die Gebühren werden direkt über das Buchungstool beglichen.

Übersicht der Hallen-Tarife:
Tarif A: Gültig für ausschließlich Mitglieder des STK Garching
Tarif B: Gültig für Mischgruppen – also Mitglieder mit Gästen
Tarif C: Gültig für alle anderen Gruppen, also nur Gäste oder passive Mitglieder

Bonustarife für bestimmte Zeiten im Abo:

„GoodMorning“ – Mo-Fr zwischen 8 und 10 Uhr
„LateNight“ – Mo-Fr zwischen 21 und 23 Uhr
INFO: alle Preise zu Einzelstunden verstehen sich excl. Lichtgeld (pro Stunde 2,00 EUR)
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo / Good Morning
Tarif A 13,00 EUR / 275,00 EUR / 413,00 EUR
Tarif B 18,00 EUR / 320,00 EUR / 482,00 EUR
Tarif C 18,00 EUR / 366,00 EUR / 551,00 EUR
Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo
Tarif A 14,00 EUR / 339,00 EUR
Tarif B 19,00 EUR / 390,00 EUR
Tarif C 19,00 EUR / 442,00 EUR
Montag bis Freitag 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo
Tarif A 23,00 / EUR 586,00 EUR
Tarif B 28,00 / EUR 672,00 EUR
Tarif C 28,00 / EUR 758,00 EUR
Montag bis Freitag 21.00 – 23.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo / Late Night
Tarif A 21,00 / EUR 436,00 EUR / 655,00 EUR
Tarif B 25,00 / EUR 500,00 EUR / 747,00 EUR
Tarif C 25,00 / EUR 563,00 EUR / 845,00 EUR
Gesamtes Wochenende 8.00-21.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo
Tarif A 19,00 EUR / 482,00 EUR
Tarif B 24,00 EUR / 563,00 EUR
Tarif C 24,00 EUR / 643,00 EUR

1. Hallenabos
a) Wir unterscheiden 3 Abonnement-Laufzeiten:
Winterabo, Sommerabo, Jahresabo
b) Ein Winterabo dauert in der Regel (ohne Ausfalltage; s.P .6.1) 30 Spielwochen.
Die Wintersaison beginnt in der Regel am letzten Montag im September; Saisonende fällt damit in der Regel auf den vorletzten Sonntag im April.
c) Die Sommersaison dauert in der Regel 22 Spielwochen und geht über den Zeitraum 1. Montag nach Ende der Wintersaison bis zum 1.Spieltag vor Beginn der neuen Wintersaison.
d) Jahresabos beginnen entweder mit der Winter- oder mit der Sommersaison.
e) Hallenabonnements setzen eine Teilnahme am Lastschriftverfahren voraus.

2. Vertragslaufzeiten – Vorbuchungen
a) Aus rechtlichen Gründen verlängern sich die Saisonverträge nicht automatisch. Es muss für das gewünschte Saisonabo jedes Jahr eine neue Vereinbarung getroffen werden.
b) Abo-Inhaber des Vorjahres haben aber bei rechtzeitiger Buchung (bis 10.7. des Jahres) eine „Frühbucheroption“ ihrer Stunde für die folgende Saison.
c) Abo-Inhaber haben die Möglichkeit, sich ihre Folgeverträge ab
ca. 2 Wochen vor Ende der auslaufenden Wintersaison im Klubhaus abzuholen. Abos die nicht bis zum 10.7. des Jahres schriftlich oder online bestätigt wurden, werden dann allen weiteren Interessenten angeboten.

3. Dauerbuchungen
a) können entweder schriftlich beim STK (Vertragsformulare liegen im Verein aus oder können per Email angefordert werden)
b) oder im System unter „Abowunsch“ angemeldet werden. Diese werden dann vom STK gebucht. Nach Aktivierung des Abos durch den STK ist die Buchung verbindlich.

4. Sonderrücktrittsrecht
Eine evtl. Rücknahme der Hallenvorbuchungen muss schriftlich und bis spätestens 10. Juli des Jahres in der Geschäftsstelle des STK vorliegen.

5. Buchungsanfragen
a) Anfragen an uns sind schriftlich über das Büro der Geschäftsstelle möglich oder über unser Online-Buchungssystem „Buchungsanfragen“
b) Ein Abonnement gilt durch den Abonnenten als bestätigt, wenn entweder das Vertragsformular unterschrieben vorliegt oder die Buchung im Buchungssystem hinterlegt wurde. Der jeweilige Abonnent kann sich durch Abfrage mit seinem Nutzernamen und Kennwort über hinterlegte Buchungen informieren. In der Regel erhält er außerdem eine Bestätigung per E-Mail. Fehlerhafte Eingaben sind vor Saisonstart beim Administrator zu beanstanden.

6. Ausfallzeiten und Abrechnung Ausfallzeiten
6.1. bekannte Ausfallzeiten
a) Heilig Abend und Silvester ab 15 Uhr
b) STK- 3-König-Doppelturnier: i.d.R. 2 Tage um den 6.1. d.J. – Termininfo folgt

6.2. unbekannte Ausfallzeiten
a) Gebuchte Hallenstunden innerhalb eines Abonnements, die seitens des Abonnenten nicht wahrgenommen werden können, werden vom STK weder rückerstattet, noch werden hierfür kostenlose Ersatzstunden an anderen Tagen oder zu anderen Zeiten angeboten. Der Abonnent kann aber, jedoch nur nach vorheriger Abstimmung mit dem STK, seine Ausfallstunden von anderen Spielern nutzen lassen. Diese Personen müssen dem STK namentlich bekannt gegeben werden somit neuer Vertragspartner des STK
b) Für unvorhergesehen Turnier- oder Verbandsspieltermine, sowie bei anfallenden Renovierungen oder Reparaturen können gebuchte Abonnements storniert werden. In diesem Fall kann der Abonnent verfügbare Ersatzstunden ohne Berechnung buchen, oder sich diese Stunden rückvergüten lassen.

6.3 Abrechnung Ausfallzeiten
a) Sämtliche, dem STK bekannte Ausfallzeiten werden individuell je nach Wochentag bereits bei der Rechnungsstellung bzw. Abbuchung berücksichtigt!
b) Seitens des STK unvorhergesehene Ausfälle werden selbstverständlich rückerstattet!
c) Kosten für Stundenausfälle die der STK nicht zu vertreten hat können nicht zurückverlangt werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Miete oder Einräumung von Nachholstunden, wenn der Abonnent von ihm gebuchte Stunden ausfallen lässt. Der STK ist aber – auf freiwilliger Basis – grundsätzlich bereit, eine Gutschrift auf dem Guthabenkonto vorzunehmen, wenn der Abonnent seinen gemieteten Platz im Voraus freigegeben hat UND der Platz anderweitig vermietet werden kann. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand.

7. Tarife
a) Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung des STK Garching vom
März 2022 gelten nachfolgende Tarifschlüssel für Abonnenten:
Tarif: A=ausschließlich aktive Mitglieder
B= regelmäßige Nutzung durch mindestens 1 aktives Mitglied
mit passivem Mitglied oder Gast
C= passives Mitglied und/oder Gast
b) Um korrekte Tarifabstufungen anwenden zu können, verpflichten sich alle Abonnenten korrekte Angaben über ihre regelmäßigen Spielpartner zu machen. Eventuelle Änderungen sind dem Verein zeitnah mitzuteilen.
c) Die Tarife aus der aktuellen Preisliste- gelten nur für Abonnements über die gesamte Saison von 30 Spielwochen/Wintersaison bzw. 22 Wochen/Sommersaison abzügl. evtl. Ausfalltage gem. Punkt 6.1)

8. Zahlungspflicht
a) Gebuchte Stunden, die im Buchungssystem eingebucht sind, und schriftlich eingereichte Hallenverträge verpflichten immer zur Zahlung des Mietpreises.
b) Die Beiträge für die Hallenabos werden vor Saisonstart abgebucht
c) Hallenbuchungen für Hallenabos die nach Saisonstart abgeschlossen werden, erfolgen unmittelbar nach Vertragsabschluss (schriftlich oder online).
d) Abo-Verträge mit Splitt-Abbuchung können nur mit den Unterschriften des SEPA-Mandates der Splittzahler akzeptiert werden. Andernfalls müssen wir den Gesamtbetrag vom Konto des Hauptabonnenten abbuchen.

9. Platzmiete und Fälligkeit
a) Rechnungen (sofern erforderlich) und ggf. Mahnungen werden grundsätzlich an die im System hinterlegte Email-Adresse versendet
b) Die Platzpreise sowie sonstige Entgelte ergeben sich aus den ausgehängten Preistafeln. Grundlage hierfür ist die jeweils letzte gültige Preisliste.
c) Dauerplätze (Abonnements) werden ab dem 25. August d.J. im Lastschriftverfahren abgebucht. Der STK ist berechtigt, die Dauerbuchung zu stornieren, wenn die Platzgebühren nicht fristgerecht abgebucht werden können.
d) Abonnenten die unser Angebot zur Splittzahlung nutzen möchten, können dies nur schriftlich beantragen. Dazu ist außerdem unbedingt erforderlich, dass alle erforderlichen Angaben aller Abbuchungsteilnehmer auf der Rückseite des aktuellen Abo-Vertrages angegeben werden und insbesondere die Einzugsermächtigungen durch den jeweiligen Splitt-Zahler unterschrieben sind. Andernfalls müssen wir den Gesamtbetrag vom Konto des Hauptabonnenten abbuchen.
e) Für das Abbuchungsverfahren sollte der Zahlungspflichtige für ausreichende Kontodeckung sorgen. Die Bank ist zur Einlösung der Lastschrift nicht verpflichtet. Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften trägt der Hallenbucher.
f) Sollten fällige Rechnungsbeträge trotz schriftlicher Mahnung des STK nicht oder nicht vollständig bezahlt worden sein, so kann der STK bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände dem Abonnenten die Benutzung, unter Anrechnung des vollen Mietpreises, der Tenniseinrichtungen untersagen.
g) Nichtmitglieder werden ab der 1ten Mahnung bis zur Begleichung der Forderung automatisch im Online-System gesperrt.
h) Der Dauerbucher hat außerdem die Möglichkeit im Falle seiner dauernden Verhinderung (z.B. Krankheit etc.) den von ihm gemieteten Platz im Voraus und auf eigene Abrechnung freizugeben.

10. Haftung Nutzungsmöglichkeiten
Der STK haftet nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, sofern sie nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich des STK liegen.

11. Spielbetrieb
a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der STK. Der STK hat das Recht, dem Abonnenten anstelle des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen anderen Platz zuzuweisen. Im Falle einer Dauerbuchung hat der STK darüber hinaus das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, das Platzmietverhältnis zu kündigen. Der STK ist verpflichtet, dem Abonnenten in diesem Falle anteilig für die entfallende Mietzeit die Mietgebühren zu erstatten.
b) Grundsätzlich sollte nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet. Die Tennisschuhe müssen sauber sein.
c) Die gesamte Tennisanlage, Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
d) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverbot, in besonderen Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgeltes.

12. Haftung, Schadensersatz
a) Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennisanlage einschließlich der Parkplätze, haftet der STK nicht für selbstverschuldete Unfälle der Abonnenten oder der Besucher. Im Übrigen haftet der STK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Tennisanlage beeinträchtigende Ereignisse haftet der STK nicht.
b) Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder auf der Tennisanlage belassen werden, übernimmt der STK keinerlei Haftung. c) Ersatzansprüche von Gästen gegen den STK sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Vorstand unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.
d) Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Anlagen des STK verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. e) Eltern haften für Ihre Kinder.

13. Fotos
a) Mit Betreten der Tennisanlage des STK erklärt sich jedes Mitglied deren Gäste und jeder Gast einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können.
b) Ebenso erklärt sich jedes Mitglied, deren Gäste und jeder Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person in den Kommunikationsmitteln der Tennisanlage veröffentlicht zu sehen.

14. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen etwaiger mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für ggf. durch das Spiel/ Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

15. Sonstiges
Im übrigen gelten die aktuelle Hallenordnung und deren Nutzungsbedingungen.

Für Gäste

Ja, Gäste sind beim STK Garching jederzeit Willkommen.

Sie können als Gast sowohl mit einem anderen Gast als auch mit einem STK-Mitglied spielen.

Gefällt ihnen der Verein? Nach der dritten Gastbuchung bitten wir Sie dem Verein als vollwertiges Mitglied beizutreten

Bitte beachten Sie, dass Gäste eine Gastgebühr an den Verein zu zahlen haben, welche VOR dem Spielen entrichtet sein muss.

Gastgebühr
Die Gastgebühr wird über die folgenden drei Regeln errechnet:

  • 1) Für jeden einzelnen Gast sind pro Stunde 10 EUR fällig.
  • 2) Der maximal zu zahlende Betrag pro Platz und Stunde darf 20 EUR nicht überschreiten.
  • 3) Bei Trainingsstunden mit einem Gast ohne weitere Mitspieler ist der Gesamtbetrag von 20 EUR pro Stunde zu entrichten.

Die Gastgebühr ist abhängig von der Buchungsdauer. d.h. wird ein Platz nur eine halbe Stunde gebucht, so reduziert sich die Gastgebühr auf die Hälfte.

Um die genaue Gastgebühr besser zu verstehen, haben wir nachfolgend einige Beispiele aufgeführt.

Beispiele von Buchungen von Gästen untereinander

Beispiel 1 – Gast spielt mit Gast (1 Stunde Einzel)
Gst G1 bucht einen Platz (Einzel) für 60 Minuten mit dem Gast G2.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei 1 Stunde ergibt sich:
1 h * 10,00 €/h * 2 Gäste = 20,00€

Beispiel 2 – Gast mit Gast (90min Einzel)
Gast G1 bucht einen Platz (Einzel) für 90 Minuten mit dem Gast G2.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei 1,5 Stunde ergibt sich:
1,5 h * 10,00 €/h * 2 Gäste = 30,00€

Beispiel 3 – Gast mit Gast (1 Stunde Doppel)
Gast G1 bucht einen Platz (Doppel) für 60 Minuten mit dem Gästen G2, G3 und G4.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei vier Gästen greift jedoch Regel 2, wonach effektiv nur zwei Gäste abgerechnet werden. Bei 1 Stunde wird daher mit zwei statt vier Gästen gerechnet und es ergibt sich:
1 h * 10,00 €/h * 2 Gäste = 20,00€

Beispiele von Buchungen von Gästen mit Mitgliedern

Beispiel 1 – Einzel mit Gast
Das Mitglied M bucht einen Platz (Einzel) für 90 Minuten mit dem Gast G.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei 1,5 Stunden ergibt sich:
1,5 h * 10,00 €/h = 15,00€

Beispiel 2 – Doppel mit zwei Gästen
Das Mitglied M1 bucht einen Platz (Doppel) für 90 Minuten mit zwei Gästen G1 und G2 und dem Mitglied M2.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei 1,5 Stunden und zwei Gästen ergibt sich:
1,5 h * 10,00 €/h *2 Gäste = 30,00€

Beispiel 3 – Doppel mit drei Gästen
Das Mitglied M1 bucht einen Platz (Doppel) für 90 Minuten mit drei Gästen G1, G2 und G3.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Bei drei Gästen greift jedoch Regel 2, wonach effektiv nur zwei Gäste abgerechnet werden. Bei 1,5 Stunden wird daher mit zwei statt drei Gästen gerechnet und es ergibt sich:
1,5 h * 10,00 €/h *2 Gäste = 30,00€

Beispiel 4 – Trainerstunde eines Gastes
Der Trainer T bucht eine Trainerstunde mit dem Gast G. Der Gast spielt alleine mit dem Trainer.
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast. Da der Gast jedoch alleine ist, erhöht sich die Gebühr auf 20 EUR pro Stunde:
1 h * 20,00 €/h = 16,00€
Beispiel 5 – Trainerstunde Mitglied mit Gast
Der Trainer T bucht eine Trainerstunde mit dem Gast G und dem Mitglied M
Ergebnis: Die Gastgebühr für eine Stunde beträgt 10 EUR pro Stunde und Gast:
1 h * 10,00 €/h = 10,00€

Gast spielt mit Gast
Die Reservierung und Zahlung eines Platzes nur durch Gäste erfolgt über unsere Gaststätte im Clubhaus. Hier muss jeder Gastspieler durch Eintragung in eine Liste dokumentiert werden. Die Bezahlung der Gastgebühren ist am Tag der Platznutzung in der Gaststätte zu entrichten. Da Montags die Gaststätte aktuell geschlossen hat, ist es derzeit leider nicht möglich Montags unter Gästen zu spielen. Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Gaststätte.

Gast spielt mit Mitglied
Die Reservierung und Zahlung der Gastgebühr erfolgt über das Online-Buchungstool durch das Mitglied. Als Spielpartner wird während des Buchungsvorgangs „Gast“ ausgewählt. Ist es geplant mit mehreren Gästen zu spielen, muss in der Buchung auch mehrmals der Mitspieler „Gast“ auftauchen.

Gast spielt mit Gast
Die Reservierung und Zahlung der Gastgebühr erfolgt über das Online-Buchungstool. Dies geht auch ohne Registrierung für das Tool im „Gastmodus“.

Gast spielt mit Mitglied
Die Reservierung und Zahlung der Gastgebühr erfolgt über das Online-Buchungstool durch das Mitglied. Als Spielpartner wird während des Buchungsvorgangs „Gast“ ausgewählt. Ist es geplant mit mehreren Gästen zu spielen, muss in der Buchung auch mehrmals der Mitspieler „Gast“ auftauchen.

Ja. Der STK ist Partner des „Generali Starter Projekt“ und hat hierdurch die Möglichkeit kostenlos Leihschläger zu verleihen. Und zwar keine alten Holzschläger, sondern neue, moderne Schläger, mit denen das Spielen gleich doppelt Spaß macht. Nimm‘ einfach Kontakt mit unserer Sportwärtin Nina Späth auf und sie erklärt Dir die Details.
Grundsätzlich können Hallenabos direkt im Online-Buchungstool gebucht werden. Für Fragen steht Ihnen unser Clubmanagement gerne zur Seite.

 

Hallenplätze (Einzelstunden und Abos):

Die Preise der Hallenplätze finden sich auch direkt im Buchungstool für das jeweilige Datum und der Uhrzeit. Mitglieder erhalten im eingeloggten Bereich die Sondertarife A und B (siehe unten). Die Gebühren werden direkt über das Buchungstool beglichen.

Übersicht der Hallen-Tarife:
Tarif A: Gültig für ausschließlich Mitglieder des STK Garching
Tarif B: Gültig für Mischgruppen – also Mitglieder mit Gästen
Tarif C: Gültig für alle anderen Gruppen, also nur Gäste oder passive Mitglieder

Bonustarife für bestimmte Zeiten im Abo:
„GoodMorning“ – Mo-Fr zwischen 8 und 10 Uhr
„LateNight“ – Mo-Fr zwischen 21 und 23 Uhr
INFO: alle Preise zu Einzelstunden verstehen sich excl. Lichtgeld (pro Stunde 2,00 EUR)

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo / Good Morning
Tarif A 13,00 EUR / 275,00 EUR / 413,00 EUR
Tarif B 18,00 EUR / 320,00 EUR / 482,00 EUR
Tarif C 18,00 EUR / 366,00 EUR / 551,00 EUR

Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo
Tarif A 14,00 EUR / 339,00 EUR
Tarif B 19,00 EUR / 390,00 EUR
Tarif C 19,00 EUR / 442,00 EUR

Montag bis Freitag 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo
Tarif A 23,00 / EUR 586,00 EUR
Tarif B 28,00 / EUR 672,00 EUR
Tarif C 28,00 / EUR 758,00 EUR

Montag bis Freitag 21.00 – 23.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo / Late Night
Tarif A 21,00 / EUR 436,00 EUR / 655,00 EUR
Tarif B 25,00 / EUR 500,00 EUR / 747,00 EUR
Tarif C 25,00 / EUR 563,00 EUR / 845,00 EUR

Gesamtes Wochenende 8.00-21.00 Uhr
Einzelstunde / 30 Wochen-Abo
Tarif A 19,00 EUR / 482,00 EUR
Tarif B 24,00 EUR / 563,00 EUR
Tarif C 24,00 EUR / 643,00 EUR

1. Hallenabos
a) Wir unterscheiden 3 Abonnement-Laufzeiten:
Winterabo, Sommerabo, Jahresabo
b) Ein Winterabo dauert in der Regel (ohne Ausfalltage; s.P .6.1) 30 Spielwochen.
Die Wintersaison beginnt in der Regel am letzten Montag im September; Saisonende fällt damit in der Regel auf den vorletzten Sonntag im April.
c) Die Sommersaison dauert in der Regel 22 Spielwochen und geht über den Zeitraum 1. Montag nach Ende der Wintersaison bis zum 1.Spieltag vor Beginn der neuen Wintersaison.
d) Jahresabos beginnen entweder mit der Winter- oder mit der Sommersaison.
e) Hallenabonnements setzen eine Teilnahme am Lastschriftverfahren voraus.

2. Vertragslaufzeiten – Vorbuchungen
a) Aus rechtlichen Gründen verlängern sich die Saisonverträge nicht automatisch. Es muss für das gewünschte Saisonabo jedes Jahr eine neue Vereinbarung getroffen werden.
b) Abo-Inhaber des Vorjahres haben aber bei rechtzeitiger Buchung (bis 10.7. des Jahres) eine „Frühbucheroption“ ihrer Stunde für die folgende Saison.
c) Abo-Inhaber haben die Möglichkeit, sich ihre Folgeverträge ab
ca. 2 Wochen vor Ende der auslaufenden Wintersaison im Klubhaus abzuholen. Abos die nicht bis zum 10.7. des Jahres schriftlich oder online bestätigt wurden, werden dann allen weiteren Interessenten angeboten.

3. Dauerbuchungen
a) können entweder schriftlich beim STK (Vertragsformulare liegen im Verein aus oder können per Email angefordert werden)
b) oder im System unter „Abowunsch“ angemeldet werden. Diese werden dann vom STK gebucht. Nach Aktivierung des Abos durch den STK ist die Buchung verbindlich.

4. Sonderrücktrittsrecht
Eine evtl. Rücknahme der Hallenvorbuchungen muss schriftlich und bis spätestens 10. Juli des Jahres in der Geschäftsstelle des STK vorliegen.

5. Buchungsanfragen
a) Anfragen an uns sind schriftlich über das Büro der Geschäftsstelle möglich oder über unser Online-Buchungssystem „Buchungsanfragen“
b) Ein Abonnement gilt durch den Abonnenten als bestätigt, wenn entweder das Vertragsformular unterschrieben vorliegt oder die Buchung im Buchungssystem hinterlegt wurde. Der jeweilige Abonnent kann sich durch Abfrage mit seinem Nutzernamen und Kennwort über hinterlegte Buchungen informieren. In der Regel erhält er außerdem eine Bestätigung per E-Mail. Fehlerhafte Eingaben sind vor Saisonstart beim Administrator zu beanstanden.

6. Ausfallzeiten und Abrechnung Ausfallzeiten
6.1. bekannte Ausfallzeiten
a) Heilig Abend und Silvester ab 15 Uhr
b) STK- 3-König-Doppelturnier: i.d.R. 2 Tage um den 6.1. d.J. – Termininfo folgt

6.2. unbekannte Ausfallzeiten
a) Gebuchte Hallenstunden innerhalb eines Abonnements, die seitens des Abonnenten nicht wahrgenommen werden können, werden vom STK weder rückerstattet, noch werden hierfür kostenlose Ersatzstunden an anderen Tagen oder zu anderen Zeiten angeboten. Der Abonnent kann aber, jedoch nur nach vorheriger Abstimmung mit dem STK, seine Ausfallstunden von anderen Spielern nutzen lassen. Diese Personen müssen dem STK namentlich bekannt gegeben werden somit neuer Vertragspartner des STK
b) Für unvorhergesehen Turnier- oder Verbandsspieltermine, sowie bei anfallenden Renovierungen oder Reparaturen können gebuchte Abonnements storniert werden. In diesem Fall kann der Abonnent verfügbare Ersatzstunden ohne Berechnung buchen, oder sich diese Stunden rückvergüten lassen.

6.3 Abrechnung Ausfallzeiten
a) Sämtliche, dem STK bekannte Ausfallzeiten werden individuell je nach Wochentag bereits bei der Rechnungsstellung bzw. Abbuchung berücksichtigt!
b) Seitens des STK unvorhergesehene Ausfälle werden selbstverständlich rückerstattet!
c) Kosten für Stundenausfälle die der STK nicht zu vertreten hat können nicht zurückverlangt werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Miete oder Einräumung von Nachholstunden, wenn der Abonnent von ihm gebuchte Stunden ausfallen lässt. Der STK ist aber – auf freiwilliger Basis – grundsätzlich bereit, eine Gutschrift auf dem Guthabenkonto vorzunehmen, wenn der Abonnent seinen gemieteten Platz im Voraus freigegeben hat UND der Platz anderweitig vermietet werden kann. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand.

7. Tarife
a) Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung des STK Garching vom
März 2022 gelten nachfolgende Tarifschlüssel für Abonnenten:
Tarif: A=ausschließlich aktive Mitglieder
B= regelmäßige Nutzung durch mindestens 1 aktives Mitglied
mit passivem Mitglied oder Gast
C= passives Mitglied und/oder Gast
b) Um korrekte Tarifabstufungen anwenden zu können, verpflichten sich alle Abonnenten korrekte Angaben über ihre regelmäßigen Spielpartner zu machen. Eventuelle Änderungen sind dem Verein zeitnah mitzuteilen.
c) Die Tarife aus der aktuellen Preisliste- gelten nur für Abonnements über die gesamte Saison von 30 Spielwochen/Wintersaison bzw. 22 Wochen/Sommersaison abzügl. evtl. Ausfalltage gem. Punkt 6.1)

8. Zahlungspflicht
a) Gebuchte Stunden, die im Buchungssystem eingebucht sind, und schriftlich eingereichte Hallenverträge verpflichten immer zur Zahlung des Mietpreises.
b) Die Beiträge für die Hallenabos werden vor Saisonstart abgebucht
c) Hallenbuchungen für Hallenabos die nach Saisonstart abgeschlossen werden, erfolgen unmittelbar nach Vertragsabschluss (schriftlich oder online).
d) Abo-Verträge mit Splitt-Abbuchung können nur mit den Unterschriften des SEPA-Mandates der Splittzahler akzeptiert werden. Andernfalls müssen wir den Gesamtbetrag vom Konto des Hauptabonnenten abbuchen.

9. Platzmiete und Fälligkeit
a) Rechnungen (sofern erforderlich) und ggf. Mahnungen werden grundsätzlich an die im System hinterlegte Email-Adresse versendet
b) Die Platzpreise sowie sonstige Entgelte ergeben sich aus den ausgehängten Preistafeln. Grundlage hierfür ist die jeweils letzte gültige Preisliste.
c) Dauerplätze (Abonnements) werden ab dem 25. August d.J. im Lastschriftverfahren abgebucht. Der STK ist berechtigt, die Dauerbuchung zu stornieren, wenn die Platzgebühren nicht fristgerecht abgebucht werden können.
d) Abonnenten die unser Angebot zur Splittzahlung nutzen möchten, können dies nur schriftlich beantragen. Dazu ist außerdem unbedingt erforderlich, dass alle erforderlichen Angaben aller Abbuchungsteilnehmer auf der Rückseite des aktuellen Abo-Vertrages angegeben werden und insbesondere die Einzugsermächtigungen durch den jeweiligen Splitt-Zahler unterschrieben sind. Andernfalls müssen wir den Gesamtbetrag vom Konto des Hauptabonnenten abbuchen.
e) Für das Abbuchungsverfahren sollte der Zahlungspflichtige für ausreichende Kontodeckung sorgen. Die Bank ist zur Einlösung der Lastschrift nicht verpflichtet. Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften trägt der Hallenbucher.
f) Sollten fällige Rechnungsbeträge trotz schriftlicher Mahnung des STK nicht oder nicht vollständig bezahlt worden sein, so kann der STK bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände dem Abonnenten die Benutzung, unter Anrechnung des vollen Mietpreises, der Tenniseinrichtungen untersagen.
g) Nichtmitglieder werden ab der 1ten Mahnung bis zur Begleichung der Forderung automatisch im Online-System gesperrt.
h) Der Dauerbucher hat außerdem die Möglichkeit im Falle seiner dauernden Verhinderung (z.B. Krankheit etc.) den von ihm gemieteten Platz im Voraus und auf eigene Abrechnung freizugeben.

10. Haftung Nutzungsmöglichkeiten
Der STK haftet nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, sofern sie nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich des STK liegen.

11. Spielbetrieb
a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der STK. Der STK hat das Recht, dem Abonnenten anstelle des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen anderen Platz zuzuweisen. Im Falle einer Dauerbuchung hat der STK darüber hinaus das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, das Platzmietverhältnis zu kündigen. Der STK ist verpflichtet, dem Abonnenten in diesem Falle anteilig für die entfallende Mietzeit die Mietgebühren zu erstatten.
b) Grundsätzlich sollte nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet. Die Tennisschuhe müssen sauber sein.
c) Die gesamte Tennisanlage, Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
d) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverbot, in besonderen Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgeltes.

12. Haftung, Schadensersatz
a) Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennisanlage einschließlich der Parkplätze, haftet der STK nicht für selbstverschuldete Unfälle der Abonnenten oder der Besucher. Im Übrigen haftet der STK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Tennisanlage beeinträchtigende Ereignisse haftet der STK nicht.
b) Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder auf der Tennisanlage belassen werden, übernimmt der STK keinerlei Haftung. c) Ersatzansprüche von Gästen gegen den STK sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Vorstand unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.
d) Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Anlagen des STK verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. e) Eltern haften für Ihre Kinder.

13. Fotos
a) Mit Betreten der Tennisanlage des STK erklärt sich jedes Mitglied deren Gäste und jeder Gast einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können.
b) Ebenso erklärt sich jedes Mitglied, deren Gäste und jeder Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person in den Kommunikationsmitteln der Tennisanlage veröffentlicht zu sehen.

14. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen etwaiger mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für ggf. durch das Spiel/ Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

15. Sonstiges
Im übrigen gelten die aktuelle Hallenordnung und deren Nutzungsbedingungen.